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VG Koblenz, 14.12.1992 - 3 K 1347/91 |
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Verfahrensgang
- VG Koblenz, 14.12.1992 - 3 K 1347/91
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 6.93
Wird zitiert von ...
- FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2000 - 2 K 3238/99
Tarifbegünstigung für
Das Finanzgericht Köln habe mit Urteil vom 8. Juli 1992 (Az. 3 K 1347/91) entschieden, dass eine einmalige Abfindung, die neben laufenden Vorruhestandsgeldern gezahlt werde, von diesen abgrenzbar sei und als außerordentliche Einkünfte dem ermäßigten Steuersatz unterliege.Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Köln im Urteil vom 8. Juli 1992 Az. 3 K 1347/91 einen identischen Sachverhalt betreffend an, dass die Abfindung einerseits und das laufend gezahlte Vorruhestandsgeld andererseits auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.